You are on the English websiteSie befinden sich auf der deutschen WebsiteWe do not provide this content in your preferred language
You are on the German website, you can use the switch to switch to the English oneSie befinden sich auf der englischen Website, Sie können mit dem Schalter auf die deutsche Website wechselnYou can use the switch to switch to the another available language if you want
Suchdienst
Die Vermissten-Auskunftsstellen im Katastrophen- oder Zivilschutzfall
Bei einem Unglück, einer Katastrophe – oder im Konfliktfall – gibt es viele Menschen, die entweder unmittelbar davon betroffen sind oder (zum Beispiel durch Sperrung / Evakuierung von Gebieten) ihr gewohntes Umfeld verlassen müssen. In solchen unklaren Situationen versuchen die Vermissten-Auskunftsstellen – insbesondere für die Angehörigen – Informationen über den Verbleib der Betroffenen zu erlangen. Um das gewährleisten zu können, erfassen die DRK-Helfer nach festgelegten Richtlinien alle verfügbaren Informationen über Vermisste, Verletzte und Getötete, nehmen telefonische oder persönliche Suchanfragen aus der Bevölkerung auf und erteilen Auskünfte an Angehöre über den Verbleib von gesuchten Personen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungskräften sowie den Krankenhäusern und der Polizei.
Zwei Namen, eine kompetente Einrichtung
Während die Aufgabenfelder in beiden Fällen nahezu identisch sind und vom selben Team abgedeckt werden, erklärt sich die Unterscheidung aus der jeweiligen Einsatzsituation:
Die PASS-EN ist Teil des NRW-Katastrophenschutzkonzeptes und unterliegt damit Landesrecht. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wurde der DRK-Suchdienst vertraglich mit der Aufgabe betraut und stellt somit die zentrale Erfassung von Informationen für die Bevölkerung sicher.
Die Personenauskunftsstelle stellt die lokale Ebene des Amtlichen Auskunftswesens im (bewaffneten) Konfliktfall dar. Einberufen wird dies vom Bund. Basis sind die völkerrechtlichen Abkommen der Genfer Konventionen von 1949.