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Organe und Vorschriften

Im Vorfeld von Gemeinschaftsversammlung und Kreisversammlung kommt bei neuen Mitgliedern immer mal wieder die Frage auf, was das denn eigentlich ist. Deshalb habe ich hier einmal die wichtigsten Aspekte zusammengestellt.

Ich möchte betonen, dass hier nur in Kürze auf einige Zentrale Punkte eingegangen wird. Die Übersicht ist bei weitem nicht vollständig und kann nur einen Einstieg bilden. Wenn ihr mehr dazu wissen wollt, dann lest einfach die Ordnungen und Satzungen oder fragt die erfahrenen Mitglieder. Falls ihr es noch nicht besucht habt, erhaltet ihr auf weitere Informationen im Einführungsseminar.

Der Verein

Das Wittener Rote Kreuz oder wie es vollständig heißt, das "Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Witten e.V." ist ein eingetragener Verein und kann somit eigenständig agieren. Er hat direkte Mitglieder, die als aktive Mitglieder ihre Zeit in den Verein einbringen und für ihn tätig sind oder als Fördermitglieder mit regelmäßigen Spenden seine Arbeit unterstützen. Außerdem haben wir zwei Ortsvereine - in Herdecke und in Breckerfeld - die ebenfalls Mitglieder sind. Die Mitglieder sind es, die den Verein ausmachen und seine oberste Kontrollinstanz bilden. Jeder Verein, so auch wir führt einmal in Jahr eine Jahreshauptversammlung durch. Sie ist das oberste Entscheidungsgremium des Vereins. Als Kreisverband nennen wir diese Versammlung auch Kreisversammlung.

Wir haben nicht nur Mitglieder, sondern sind selbst Mitglied im DRK Landesverband Westfalen-Lippe. Von ihm "erben" wir Rechte und Pflichten. Unser Landesverband ist Mitglied im "Deutsches Roten Kreuz e.V" - intern gerne als "Bundesverband" bezeichnet - und "erbt" von ihm wiederum Rechte und Pflichten, so z.B. das sich "Rotes Kreuz" zu nennen, dass er dann an uns weiter "vererbt", so wie wir es dann unseren Ortsvereinen weiter "vererben".

Das alles und noch viel mehr regelt unsere Satzung.

Die Kreisversammlung

Die Kreisversammlung ist die Jahreshauptversammlung des Vereins. Sie ist das oberste Beschlussorgan des Vereins und entscheidet u.a. über die strategische Ausrichtung des Vereins, wacht über seine Finanzen, wählt die Mitglieder des Präsidiums und beschließt Änderungen der Satzung. Die Satzung regelt auch, den Ablauf und die Aufgaben der Kreisversammlung (im wesentlichen in den Paragraphen 19 bis 21).

Die Rotkreuzgemeinschaft

Das Rote Kreuz setzt sich, wie bereits erwähnt aus Fördermitgliedern und aus aktiven Mitgliedern zusammen. Die aktiven Mitglieder organisieren sich in sogenannten Gemeinschaften. Diese koordinieren die Rotkreuzarbeit. In unserem Kreisverband gibt es eine Gemeinschaft direkt am Kreisverband und jeweils eine Gemeinschaft in den beiden Ortsvereinen. Die Arbeit regelt die "Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften des LV Westfalen-Lippe" für alle Rotkreuzgemeinschaften im Landesverband einheitlich. Das oberste Beschlussorgan der Gemeinschaften ist die jeweilige Gemeinschaftsversammlung.

Die Ordnung verweist noch auf diverse andere Vorschriften. Die findet ihr bei Interesse hier: https://www.drk-westfalen.de/footer-menue-deutsch/service/downloads/ehrenamt-im-drk.html

Gemeinschaftsversammlung

Die Gemeinschaftsversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Rotkreuzgemeinschaft. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Aufnahme neuer Mitglieder in die Rotkreuzgemeinschaft und die Wahl ihrer obersten Leitungskräfte. Selbstverständlich können auch alle weiteren für die Gemeinschaft relevanten Themen behandelt werden.

Teilnehmer der Gemeinschaftsversammlung sind alle Mitglieder der Rotkreuzgemeinschaft. Alle Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind stimmberechtigt. Neu aufzunehmende Mitglieder sind zur Versammlung eingeladen, aber erst nach ihrer Aufnahme stimmberechtigt.

Die Grundlagen der Versammlung regelt wiederum die Ordnung der Gemeinschaften. Darüber hinaus regelt eine Geschäftsordnung den Ablauf der Versammlung. Beschließt die Gemeinschaft, wie in unserem Fall, keine eigene Geschäftsordnung, dann gilt die Mustergeschäftsordnung des Landesverbands.

Der Kreisausschuss

Am Kreisverband gibt es ja nicht nur die eine Gemeinschaft, sondern auch noch die Gemeinschaften der Ortsvereine. Das Zusammenspiel dieser drei Gemeinschaften regelt der Kreisausschuss. Eine wichtige Aufgabe ist die Wahl der Kreisrotkreuzleitung. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten regelt wieder die Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften. Den organisatorischen Ablauf seine Geschäftsordnung. Auch hier gilt in unserem Falls die Mustergeschäftsordnung des Landesverbands.